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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Terravial Firmenchroniken
Stand: 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Verträge zwischen Terravial (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsumfang
Terravial erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
– Recherche und Materialsammlung
– Interviews mit Mitarbeitenden, Führungskräften und weiteren Beteiligten
– Texterstellung und redaktionelle Bearbeitung
– Gestaltung, Layout und strukturelle Konzeption von Firmenchroniken
– Vorbereitung der Datei für den Druck
– Organisation und Beauftragung des Drucks (optional)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Terravial alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugangspersonen zur Verfügung zu stellen, die zur Erstellung der Firmenchronik erforderlich sind. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern die Projektlaufzeit entsprechend. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind.
4. Interviews & Recherche
Interviews können vor Ort oder digital durchgeführt werden. Terravial behält sich das Recht vor, Gesprächsinhalte redaktionell zu kürzen, zu strukturieren oder sprachlich anzupassen, ohne die inhaltliche Aussage zu verfälschen.
5. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle durch Terravial erstellten Texte, Layouts, Grafiken und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung für interne Zwecke, Marketing und Veröffentlichung der Firmenchronik.
Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens bedarf der schriftlichen Zustimmung. Offene Projektdateien (z. B. Affinity- oder Photoshop-Dateien) sind nicht Bestandteil des Nutzungsrechts, außer sie werden ausdrücklich im Angebot genannt.
6. Preise & Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Reisekosten, Druckkosten oder zusätzliche Leistungen werden separat ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt wie folgt:
– 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung
– 60 % nach Lieferung des finalen Manuskripts bzw. der Druckfreigabe
Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen ohne Abzug zahlbar.
7. Korrekturschleifen
Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturrunden für Text und Layout. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet. Inhaltliche Änderungen, die nach einer bereits freigegebenen Phase erfolgen (z. B. neue Kapitel, zusätzliche Interviews), gelten als Zusatzleistungen.
8. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind abhängig von Umfang, Mitwirkung des Auftraggebers und Verfügbarkeit der Interviewpartner. Bei unvorhersehbaren Verzögerungen informiert Terravial den Auftraggeber unverzüglich. Macht der Auftraggeber Verzögerungen zu verantworten, kann Terravial neue Fristen setzen oder den Vertrag nach § 643 BGB kündigen.
9. Druck & Produktion
Terravial kann im Namen des Auftraggebers einen Druckdienstleister beauftragen. Der Druck erfolgt durch externe Anbieter; Terravial haftet nicht für Lieferverzögerungen, Materialmängel oder Produktionsfehler des Druckdienstleisters.
10. Haftung
Terravial haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Terravial nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt. Für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, übernimmt Terravial keine Haftung.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verwendet. Tonaufnahmen oder Gesprächsnotizen werden vertraulich behandelt und nach Projektabschluss gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung bestehen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
